Datenschutz-Bestimmungen GdI

Im internen Bereich der GdI werden den Vereinsmitgliedern Personendaten zugänglich gemacht. Im Umgang mit diesen Daten gelten folgende Bestimmungen:

  1. Informationen über Mitglieder dürfen nur für die Vereinszwecke der öV-Wissens-, Innovations- und Kontaktplattform durch die GdI-Mitglieder genutzt werden.
  2. Die Mitgliederliste darf weder elektronisch noch in Papierform durch die Vereinsmitglieder Dritten zur Verfügung gestellt werden.
  3. Jegliche Verwendung der Mitglieder- und Adressliste für kommerzielle Zwecke, politische Werbung usw. ist untersagt.
  4. Zuwiderhandlungen gegen die Datenschutzbestimmungen der GdI können den Vereinsausschluss zur Folge haben.